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Symbolbild – Nervenstrang

Terminvergabe

Bitte beachten Sie, dass Online-Termine derzeit mit einer Wartezeit von 3 bis 4 Monaten für nicht dringliche Fragestellungen, z.B. Migräne, Polyneuropathie, Tremor, Demenz etc., vergeben werden. 

Bei akut behandlungsbedürftigen Beschwerden, wie z.B. schmerzhaftes Karpaltunnelsyndrom, anderen Nervenschmerzen, akuter Schwindel oder Kopfschmerzen bzw. V.a. Schlaganfall müssen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich in der Praxis bei uns melden, um einen unserer kurzfristigen Termine zu erhalten.

In unserer Facharztpraxis für Neurologie in Buchen halten wir wöchentlich 60 kurzfristige Termine für Patientinnen und Patienten bereit, die innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage vergeben werden können. Das bedeutet: An jedem Tag stehen mindestens 12 Termine zur Verfügung, die zeitnah gebucht werden können.

Die Vergabe dieser kurzfristigen Termine in der Neurologie setzt voraus, dass bereits zum Zeitpunkt der Terminvergabe eine Überweisung vorliegt. Diese sollte einen Hinweis auf einen dringenden Untersuchungs- oder Behandlungsbedarf, das Beschwerdebild, eine Verdachtsdiagnose oder eine konkrete Fragestellung enthalten. So lassen sich unsere Abläufe in den Untersuchungsräumen und bei ärztlichen Gesprächsterminen verlässlich planen. Gleichzeitig werden Überlastungen, Zeitdruck, Stress und lange Wartezeiten in der Praxis vermieden – zum Vorteil aller Patientinnen und Patienten.

 

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Überweisung
Eine Überweisung ist Pflicht für gesetzlich Versicherte

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